Rechtsprechung
   LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30690
LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09 (https://dejure.org/2009,30690)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.05.2009 - 27 O 33/09 (https://dejure.org/2009,30690)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 27 O 33/09 (https://dejure.org/2009,30690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,30690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgehoben werden (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum zumisst (BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Deutungen des Inhalts einer Äußerung ist dann der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BGH NJW 1998, 3047, 3048).

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
    Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, dürfen bei der Auslegung der die Äußerungsfreiheit beschränkenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG NJW 1982, 2655) Die Vermutung streitet dann für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen (BGH NJW 1976, 620, 621 - Warentest).

    Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist dann überschritten, wenn die Darstellung als sogenannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will (BGH NJW 1966, 1617, 619 - Höllenfeuer; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

    Hinsichtlich der Vorbereitung seiner Kritik ist je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der unter Umständen auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG beruft, zur sorgfältigen Prüfung gehalten, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik nicht verlässt (BH GRUR 1969, 624, 628 - Hormoncreme; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
    Dabei ist nicht nur vom Wortlaut auszugehen oder von der Bedeutung, die das Lexikon der Aussage zumisst, sondern es ist die Gesamtheit der äußeren und inneren Umstände mit zu berücksichtigen, in deren Kontext die Äußerung gefallen ist (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; NJW 1994, 2943; Löffler, Presserecht, 4. Aufl., Rdn. 90 zu § 6 LPG).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht - soweit es um die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung geht, sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG AfP 2005, 544 ff.; NJW 1994, 2943; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. O., Rdn. 4.2).

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
    Vielmehr ist bei der Ermittlung des Aussagegehalts auf den Gesamtbericht abzustellen (BGH a. a. O.; NJW 1992, 1312, 1313) und zu prüfen, welcher Sinn sich dem dafür maßgebenden Durchschnittsleser aufdrängt (BGH a. a. O.; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdn. 4.4 und 4.5).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht - soweit es um die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung geht, sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG AfP 2005, 544 ff.; NJW 1994, 2943; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. O., Rdn. 4.2).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht - soweit es um die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung geht, sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG AfP 2005, 544 ff.; NJW 1994, 2943; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. O., Rdn. 4.2).

    Eine auf Unterlassung zielende Verurteilung kann der Äußernde vermeiden, wenn er eine ernsthafte und inhaltlich ausreichende Erklärung abgibt, die mehrdeutige Äußerung, der eine Aussage mit dem persönlichkeitsverletzenden Inhalt entnommen werden kann, nicht oder nur mit geeigneten Klarstellungen zu wiederholen (BVerfG AfP 2005, 544, 546).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
    erforderliche Güter- und Pflichtenabwägung bei diesem offenen Tatbestand (vgl. BGH NJW 1966, 1617, 1619 - Höllenfeuer) zu Lasten der Beklagten ausgeht.

    Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist dann überschritten, wenn die Darstellung als sogenannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will (BGH NJW 1966, 1617, 619 - Höllenfeuer; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
    Nur eine solche ließe jedoch die Wiederholungsgefahr entfallen (BGH NJW 1994, 1281).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
    Zwar können auch Äußerungen, die sich störend auf die freie gewerbliche Entfaltung eines Unternehmens auswirken, einen unmittelbaren Eingriff in dieses Recht darstellen (BGH NJW 1952, 660, 661 - Constanze I).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
    Ohne sachlichen Bezug darf auch zum Zwecke der Aufklärung der Öffentlichkeit ein Unternehmen nicht zur Zielscheibe einer Kritik gemacht werden, die es in der Öffentlichkeit diffamiert (BGH NJW 1984, 1956, 1957 - Mordoro).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f.; 93, 266, 293 f.).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

  • BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65

    Leberwurst

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht